1. Stahlträger mit Brandschutzplatten verkleidet
2. Konstruktion brandschutztechnisch ertüchtigt zur Erreichung der geforderten Feuerwiderstandsdauer (z. B. F30/F90)
3. Platten zugeschnitten, verschraubt und verspachtelt
4. Bereiche rund um Leitungen, Unterzüge und Knotenpunkte geschlossen